Benutzungsordnung der Schulbibliothek des Cusanus-Gymnasiums Wittlich
Aus Gründen der Vereinfachung wird auf die sprachliche Unterscheidung von Benutzerinnen und Benutzern verzichtet.
§1 Allgemeines
(1) Zur Benutzung der Bibliothek sind alle Schulangehörigen zugelassen.
(2) Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht.
§2 Anmeldung
(1) Die Erfassung der Schülerdaten erfolgt durch die Stadtbibliothek Wittlich.
§3 Ausleihe und Benutzung
(1) Für Schüler und Schülerinnen unserer Schule unabhängig von ihrem Alter ist die Benutzung der Schulbibliothek kostenlos, d.h. eine jährliche Benutzergebühr entfällt.
(2) Leihfrist: Die Leihfrist beträgt in der Regel für Bücher 4 Wochen, für Sprachkurse und audiovisuelle Medien 2 Wochen. Medien aus dem Präsenzbestand können nicht entliehen werden.
(3) Verlängerung: Die Leihfrist kann vor Ablauf höchstens einmal verlängert werden. Bei Vorbestellung der Bücher ist eine Verlängerung der Ausleihfrist nicht möglich.
(4) Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern sowie die Zahl der Entleihungen und Vorbestellungen zu begrenzen.
(5) Wird ein Buch nicht fristgemäß zurückgegeben, erfolgt ein Erinnerungsschreiben. Wird auf dieses Erinnerungsschreiben nicht innerhalb einer Woche durch Rückgabe des Buchs reagiert, so wird eine soziale Tätigkeit verbunden mit einer Ausleihsperre angeordnet, bis das fehlende Buch zurückgegeben worden ist.
(6) Für die Benutzung von Computern und sonstigen Geräten kann von der Bibliothek nach Bedarf eine maximale Benutzungszeit festgelegt werden.
(7) Jeder Benutzer verpflichtet sich, die für die verschiedenen Medien geltenden Bestimmungen des Urheberechts zu beachten.
(8) Mit Schulabschluss und bei vorzeitigem Verlassen der Schule sind alle entliehenen Medien zurückzugeben.
§4 Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung
(1) Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu be-wahren. Auch Unterstreichungen und Randvermerke gelten als Beschädigung.
(2) Er ist dafür verantwortlich, dass entliehene Medien in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden.
(3) Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
(4) Festgestellte Schäden und der Verlust entliehener Medien sind sofort zu melden. Es ist nicht gestattet, Beschädigungen selbst zu beheben.
(5) Bei Beschädigung, Verlust oder bei Nichtrückgabe kann die Bibliothek vom Benutzer – unabhängig von einem Verschulden – nach ihrer Wahl die Kosten für die Neuanschaffung verlangen.
(6) Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter haftet für Schäden, die durch missbräuchliche Benutzung des Be-nutzerausweises entstehen, auch wenn ihn kein Verschulden trifft.
(7) Ergänzende Benutzungsregelungen für die EDV-Nutzung regelt die bestehende EDV-Ordnung unserer Schule.
§5 Aufenthalt in der Bibliothek
(1) Jeder Benutzer hat sich in den Räumlichkeiten der Bibliothek so zu verhalten, dass kein anderer Benutzer gestört wird.
(2) Es ist nicht gestattet, Essen und Getränke mitzubringen.
(3) Den Anordnungen der Bibliotheksaufsicht, die im Einzelfall von den Regelungen dieser Benutzungsordnung abweichen können, ist Folge zu leisten.
(4) Taschen, Rucksäcke und Jacken sind in der dafür vorgesehenen Ablage am Bibliothekseingang unterzubringen.
§6 Ausschluss von der Benutzung
(1) Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen des Bibliotheksaufsicht verstoßen, können auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Benutzung der Bibliothek, der Ausleihe und/oder dem Aufenthalt in der Bibliothek ausgeschlossen werden.
§7 Inkrafttreten
Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt mit seiner Unterschrift unter die Empfangsbestätigung diese Benutzerordnung als verbindlich an.
Die Benutzungsordnung tritt am 3.9.2008 in Kraft.
Verhaltensregeln in der Schulbibliothek
Was ist innerhalb der Bibliothek nicht gestattet:
- Essen und trinken
- Andere beim Arbeiten zu stören
- Ein ausgeliehenes Buch bei der Rückgabe einfach auf die Bibliothekstheke zu legen, ohne dass eine Rückverbuchung erfolgt.
- Bücher im Regal zu verstellen
- Ein Buch nach Gebrauch nicht wieder an seinen richtigen Standort zurückzustellen.
- Die Fluchttür im Nebenraum als Ein- bzw. Ausgang zu be-nutzen oder ohne Erlaubnis zu öffnen
- Taschen, Rücksäcke und Jacken mit an die Arbeitsplätze in der Bibliothek zu nehmen
- Die Bibliotheksmöbel zu verstellen
Wittlich, den 03.09.2008
Paul Lütticken
(Oberstudiendirektor)